Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) um ein Jahr verschoben
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) um ein Jahr verschoben

Am 5. März 2020 beschloss der Bundestag das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG). Dieses stell in erster Linie die Anpassung des nationalen Medizinprodukterechts an die neuen EU-Vorgaben sicher. Sein Kernstück ist das Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte (Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz – MPDG).

Das Gesetz wurde am Freitag, den 22.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Geltungsbeginn des Gesetzes ist dabei nicht direkt erkennbar. Hierfür benötigt es das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz unter anderem die Regelung enthält, dass das MPEUAnpG erst in einem Jahr, am 26.05.2020, in Kraft treten wird.

BMG:

„Das Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes wird verschoben, so dass das Medizinproduktegesetz bis zum 26. Mai 2021 weiter gilt. So können sich die Hersteller auf die Produktion der für die Bewältigung der COVID-19 Pandemie dringend benötigten Medizinprodukte konzentrieren und die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter gewährleisten. Dies geschieht auf der Grundlage der europäischen Vorgaben.“

Siehe hierzu auch folgenden Blogartikel.

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