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Verlängerung der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit UKCA

22. Oktober 2024 durch
Verlängerung der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit UKCA
Kevin Aniol
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Am 22.10.2022 wurde die Übergangsfrist für das verpflichtende Kennzeichnen von Medizinprodukten mit einem UKCA um ein Jahr verlängert. Ab dem 01.07.2024 müssen neu in Verkehr gebrachte Medizinprodukte mit einem UKCA gekennzeichnet sein. Bis dahin ist ein CE-Kennzeichnung ausreichend. 

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Team Medizinproduktesicherheit). 

Quelle: https://www.gov.uk/government/publications/implementation-of-the-future-regulation-of-medical-devices-and-extension-of-standstill-period/implementation-of-the-future-regulations

Verlängerung der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit UKCA
Kevin Aniol 22. Oktober 2024
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