Auswechselbare Ausrüstung/Werkzeug
Auswechselbare Ausrüstung/Werkzeug

In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Begriffe auswechselbare Ausrüstung und Werkzeuge verwendet. Beide Begriffe sind nicht leicht voneinander zu unterscheiden, weswegen in diesem Artikel darauf eingegangen wird, wie sie differenziert werden können.

Auswechselbare Ausrüstung

Auswechselbare Ausrüstungen werden entworfen, um sie mit einer Grundmaschine zusammenzubauen. Sie können nach der Inbetriebnahme der Grundmaschine mit der Grundmaschine verbunden werden. Dies kann durch den Bediener ausgeführt werden und bedarf keiner speziellen Kenntnis. Auswechselbare Ausrüstung ändern oder erweitern die Funktion der Grundmaschine.

In welchen Fällen kann nicht von einer auswechselbaren Ausrüstung ausgegangen werden?

Wenn eine Baugruppe seitens des Herstellers nicht dafür gedacht ist, ausgewechselt bzw. getrennt zu werden, wird die getrennte Baugruppe nicht als auswechselbare Ausrüstung angegeben. Ebenso wird Ausrüstung nicht als auswechselbare Ausrüstung bezeichnet, wenn sie nicht fest mit der Grundmaschine zusammengebaut wird oder erhebliche Änderungen notwendig sind, sie in die Grundmaschine zu integrieren.

Beispiele für auswechselbare Ausrüstung

Typische Beispiele bilden Ausrüstungen, die in der Land- oder Forstwirtschaft zum Pflügen, Ernten, Heben oder Laden genutzt werden. Ebenso werden Spritzgießformen dazugezählt.

Was wird für auswechselbare Ausrüstungen benötigt?

An auswechselbare Ausrüstungen gelten dieselben Anforderungen, wie an Maschinen.

Werkzeuge

Werkzeuge unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie. Für sie ist somit keine CE-Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung notwendig. Unter dem Begriff des Werkzeugs werden Elemente gefasst, die an eine Maschine befestigt werden, um eine Aufgabe auszuführen. Sie sind nicht ständig an der Maschine befestigt und können vom Benutzer ausgewechselt werden. Zu Werkzeugen werden Bohrer, Fräser, Schneidköpfe, einfache Aushublöffel oder Schleifscheiben gezählt. Diese selbst sind nicht beweglich und erfüllen ihren Zweck, sobald sie in einer beweglich gelagerten Vorrichtung montiert werden. Werkzeuge finden in der Betriebsanleitung einer Maschine Erwähnung. Dort werden ihre Merkmale näher definiert.  

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Quelle: Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG -Auflage 2.2 – Oktober 2019

Verfasser dieses Blogartikels ist Jöran Nguyen (Team Maschinensicherheit)

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