In der Praxis des Maschinen- und Anlagenbaus treffen häufig mehrere Hersteller aufeinander – und nicht selten auch unterschiedliche Auffassungen darüber, wer wofür verantwortlich ist. Besonders kritisch wird es, wenn sicherheitsrelevante Komponenten betroffen sind und Maschinen rechtlich unterschiedlich eingeordnet werden müssen.
Genau in einem solchen Spannungsfeld ist das folgende Projekt entstanden: ein Schnittstellendokument, das die Zusammenarbeit zwischen einem Spritzgussmaschinenhersteller und einem Hersteller von Trayfördersystemen eindeutig regelt – technisch, sicherheitstechnisch und rechtlich.
Die Ausgangssituation: Zwei Hersteller, eine Gesamtheit von Maschinen
HERSTELLER 1
Spritzgussmaschinen (SGM) mit Handentnahmemöglichkeit. Fällt unter Anhang I der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bzw. Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Wird standardmäßig mit Schutzzaun ausgeliefert.
HERSTELLER 2
Trayfördersystem, das an die SGM angebaut, durch den Schutzzaun geführt und mit aktiven Baugruppen in den Sicherheitsbereich integriert wird. Optional auch: Entnahmeroboter als unvollständige Maschine.
Damit entsteht funktional und räumlich betrachtet eine Gesamtheit von Maschinen aus Spritzgussmaschine, Trayfördersystem, ggf. Roboter und Schutzzaun.
Das Kernproblem: Wesentliche Veränderung vermeiden
Ohne klare Regelung entstehen schnell rechtliche Risiken, die beide Hersteller treffen:
OFFENE RECHTSFRAGEN OHNE SCHNITTSTELLENDOKUMENT
- Wird die SGM durch das Öffnen des Schutzzauns und den Einbau fremder Baugruppen wesentlich verändert?
- Müsste der Trayfördersystemhersteller plötzlich Anforderungen erfüllen, die eigentlich nur für Anhang-IV-Maschinen gelten?
- Wer darf am Ende die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage übernehmen?
Genau an dieser Stelle kam es in der Vergangenheit zu Reibereien zwischen den Herstellern: unterschiedliche Interpretationen, Unsicherheiten bei der Verantwortlichkeit und ein erhöhtes Haftungsrisiko für beide Seiten.
Die Lösung: Ein klares Schnittstellendokument
Um diese Konflikte nachhaltig zu lösen, wurde ein Schnittstellendokument erstellt, das die Voraussetzungen und Grenzen der Zusammenarbeit eindeutig festlegt. Es enthält drei zentrale Regelungen.
KLARE HERSTELLERABSICHT DER SPRITZGUSSMASCHINE
Der Hersteller der SGM erklärt nachweislich, dass die Maschine für die Zusammenführung mit einem Trayfördersystem und ggf. einem Fremdroboter vorgesehen ist – einschließlich der Möglichkeit, den Schutzzaun anzupassen. Damit ist eine wesentliche Veränderung nicht automatisch gegeben, weil der Umbau bereits im bestimmungsgemäßen Gebrauch angelegt ist.
EINHALTUNG DER EN ISO 13857
Als geometrische Sicherheitsanforderung muss nach abgeschlossener Integration die EN ISO 13857 eingehalten sein. Öffnungen im Schutzzaun, Durchführungen für Fördertechnik und Übergabebereiche müssen so gestaltet sein, dass kein unerlaubter Zugriff auf gefährliche Bewegungen möglich ist.
PERFORMANCE LEVEL: MINDESTANFORDERUNG PL e
Alle sicherheitsrelevanten Baugruppen, die der Trayfördersystemhersteller in den Sicherheitsbereich der SGM einbringt, müssen mindestens Performance Level e (PL e) gemäß EN ISO 13849-1 erreichen können. So wird sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau der ursprünglichen SGM nicht herabgesetzt wird.
Das Ergebnis: Rechtssichere Gesamtheit von Maschinen
✓ Eine Gesamtheit von Maschinen aus SGM, Trayfördersystem, Roboter und Schutzzaun
✓ Klar definierte Grenzen der Herstellerverantwortung
✓ Keine wesentliche Veränderung der Spritzgussmaschine
✓ Einheitliches Sicherheitsniveau über die gesamte Anlage
WICHTIGER HINWEIS ZUR CE-KENNZEICHNUNG
Die CE-Kennzeichnung der Gesamtheit von Maschinen erfolgt durch einen Hersteller, der selbst keine Maschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie bzw. Anhang I der Maschinenverordnung herstellt. Das ist möglich, weil keine neue Hochrisikomaschine entsteht, die ursprüngliche Maschine nicht neu bewertet werden muss und alle Sicherheitsfunktionen nachvollziehbar abgesichert sind.
Fazit: Schnittstellen sauber definieren lohnt sich
Technische Lösungen allein reichen nicht aus, wenn mehrere Hersteller an einer Anlage beteiligt sind.
Erst durch ein sauber formuliertes Schnittstellendokument lassen sich rechtliche Grauzonen vermeiden, Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnen und unnötige Diskussionen zwischen Herstellern, Integratoren und Endkunden verhindern.
Gerade bei Maschinen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist eine solche Klarheit kein „nice to have", sondern elementar für CE-Konformität, Produkthaftung und Projekterfolg.
Maschinenverordnung 2023/1230Maschinenrichtlinie 2006/42/EGSchnittstellendokumentGesamtheit von MaschinenCE-KennzeichnungWesentliche VeränderungEN ISO 13857EN ISO 13849-1Performance Level eSpritzgussmaschineTrayfördersystem
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