Verlängerung der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit UKCA 
Verlängerung der Übergangsfrist für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit UKCA 

Am 22.10.2022 wurde die Übergangsfrist für das verpflichtende Kennzeichnen von Medizinprodukten mit einem UKCA um ein Jahr verlängert. Ab dem 01.07.2024 müssen neu in Verkehr gebrachte Medizinprodukte mit einem UKCA gekennzeichnet sein. Bis dahin ist ein CE-Kennzeichnung ausreichend. 

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Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Team Medizinproduktesicherheit). 

Quelle: https://www.gov.uk/government/publications/implementation-of-the-future-regulation-of-medical-devices-and-extension-of-standstill-period/implementation-of-the-future-regulations

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