Verlängerung der Deadline zur verpflichtenden Nutzung der UKCA Kennzeichnung 
Verlängerung der Deadline zur verpflichtenden Nutzung der UKCA Kennzeichnung 

Die britische Regierung hat am 14.11.2022 angekündigt, dass die Deadline, ab welcher Maschinen und andere Produkte mit einem UKCA gekennzeichnet werden müssen, bis zum 31.12.2024 verlängert wurde. Bislang hätte die neue Kennzeichnungspflicht zum 31.12.2022 in Kraft treten sollen. 

Während der Übergangszeit gilt weiterhin die CE-Kennzeichnung. 

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Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Team Maschinensicherheit). 

Quelle: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking 

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