UKCA – Verlängerung der Übergangsfrist bis 1. Januar 2023
UKCA – Verlängerung der Übergangsfrist bis 1. Januar 2023

Die britische Regierung hat am 24.08.2021 bekanntgegeben, dass die Frist für das verpflichtende Kennzeichnen von Maschinen, Elektroartikeln und anderen Produkten mit dem UKCA um ein Jahr auf den 01.01.2023 verschoben wird. Die rechtliche Grundlage hierfür wird im Laufe dieses Jahres noch geschaffen. Als Grund wird die Auswirkung der Pandemie auf die Konformitätsbewertungsstellen und die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen angegeben. Vielen Unternehmen wäre eine Rechtzeitige Umstellung nicht mehr möglich gewesen.

Zu beachten ist, dass diese Änderung nicht den Bereich der Medizinprodukte betrifft. Hier liegt die Frist weiterhin beim 01.07.2023.

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Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Mitarbeiter im Bereich Medizinproduktesicherheit)

 

Quelle: Businesses given more time to apply new product safety marking – GOV.UK (www.gov.uk); Abgerufen: 27.08.2021

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