Probebetrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen 
Probebetrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen 

Bei dem Probebetrieb handelt es sich um die Endprüfungsphase einer Maschine. Er findet vor der Inverkehrbringung statt und ist Teil des Herstellungsprozesses. In dieser Phase werden Probeläufe durchgeführt, um Funktionen und Eigenschaften der Maschine zu prüfen sowie Fehler zu erkennen und zu beseitigen. Die Maschine darf in dieser Phase noch nicht an den Betreiber übergeben sein und muss nicht mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG konform sein.  

Risiken des Probebetriebes 

Während des Probebetriebes ist das eingesetzte Personal einem höheren Risiko ausgesetzt als im Normalbetrieb. Es können besondere Gefährdungen durch gleichzeitiges Arbeiten unterschiedlicher Gruppen, fehlerhafte Technik, unwirksame oder ungeeignete Schutzeinrichtungen sowie den unerwarteten Anlauf von Maschinenteilen auftreten. Außerdem können unvorhergesehene Probleme, schlechte Umgebungsbedingungen wie Lärm oder Klima sowie Zeitdruck oder erschwerte Kommunikation das Risiko für das Personal erhöhen. 

Risikominimierende Maßnahmen sind z. B.: 

  • Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, welches neben der vorhandenen Sicherheitstechnik weitere Schutzmaßnahmen enthält. 
  • Schriftliche Regelung der Verantwortung und Kompetenzen der beteiligten Firmen und Beschäftigten. Prüfung der Qualifikation aller Beteiligten. 
  • Benennung einer verantwortlichen Leitung und einer Stellvertretung für den Probebetrieb mit geeigneter Qualifikation und Weisungsbefugnis. Ggf. Benennung von Bereichsverantwortlichen. 
  • Planung des Ablaufes durch die Leitung und Beurteilung der Risiken und Gefährdungen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkräften. Erstellung von Arbeitsanweisungen mit klarer Trennung von Montage und Probebetrieb. 
  • Festlegen und Kennzeichnen von Gefahrenbereichen unter Betrachtung des erwartungsgemäßen Betriebs und dem Fehlerfall. Absichern von Gefahrenbereichen gegen unbefugten Zutritt und Verriegeln von Schutztüren. 
  • Unterweisung des am Probebetrieb beteiligten Personals durchführen.  
  • Festlegung und Überprüfung weitergehender Schutzmaßnahmen. Not-Aus-Kreise sollten funktionsbereit sein, Schutzeinrichtungen soweit möglich ebenfalls. Kennzeichnung und ggf. Abdeckung nicht funktionsfähiger Schutzeinrichtungen. 
  • Arbeiten an der laufenden Maschine sind nur durchzuführen, wenn unbedingt erforderlich und soweit möglich mit reduzierter Geschwindigkeit. Vermeidbare Bewegungen sicher abschalten. Steuerlogik und Antriebsmotoren sollten separat getestet werden. 
  • Einsatz von mitführbarem Handgerät mit Zustimmungs- und Not-Aus-Schalter sowie einem Sicherungsposten außerhalb des Gefahrenbereiches bei Arbeiten mit besonders hohem Unfallrisiko. 
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungswege sicherstellen. 

Weitere Informationen zu dem Probebetrieb finden Sie in dem Artikel „Probebetrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen“ der DGUV. Er befasst sich mit den besonderen Gefährdungen und geht im Detail auf die rechtliche Situation sowie Maßnahmen für einen sicheren Probebetrieb ein. Ein Flussdiagramm zur Ermittlung von Schutzmaßnahmen sowie der Inhalt der Unterweisung der beteiligten Beschäftigten sind dort im Anhang zu finden. 

 

Haben Sie Fragen oder Interesse an diesem Thema? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Verfasser dieses Blogartikels ist Lena Luers (Team Maschinensicherheit). 

 

Quelle: Probebetrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen, DGUV Fachbereich AKTUELL, FBHM-016 

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