Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird zur Maschinenverordnung
Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird zur Maschinenverordnung

Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) soll durch eine Verordnung abgelöst werden. Diese Wandlung ist Teil des Arbeitsprogramms 2020 der Europäischen Kommission mit dem Thema: „Ein Europa, dass fit ist für das das digitale Zeitalter“. Während einer Evaluierung der Richtlinie bestätigten alle interessierten Parteien die Relevanz der Richtlinie, sahen aber auch die Notwendigkeit zur Verbesserung, Vereinfachung und Anpassung der Maschinenrichtlinie an die Bedürfnisse des Marktes.

Hierzu erstellte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Verordnung, welcher seit dem 22.04.2021 zur Verfügung steht. In diesem Vorschlag werden zunächst einige Probleme genannt, die aufgrund der Evaluierung aufgefallen sind. Im Anschluss wurde ein Entwurf erstellt wie die Verordnung aussehen könnte. Insbesondere wurden folgende Aspekte angepasst:

  • Die Liste der Hoch-Risiko-Maschinen wurde um Maschinen und Software erweitert, in die KI-Systeme eingebettet sind, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.
  • Definitionen, wie „Maschine“ und „unvollständige Maschine“ wurden präzisiert.
  • Zulassung digitaler Formate für die Dokumentation von kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Vorschlag befindet sich in der ersten Lesung im Rat des Europäischen Parlaments und muss dann im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link und hier haben wir den Verordnungsvorschlag (Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on machinery products COM/2021/202 final​​​​​​​) für Sie verlinkt.

Für Hilfe bei der korrekten Umsetzung von Normen oder bei der Erfüllung der Konformität von Maschinen bzgl. der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie sehr gerne.

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