Die kurze Antwort:
Ein Schutzkragen ist zulässig, aber kein Standard. Er sollte nur eingesetzt werden, wenn er wirklich notwendig ist.
Das grundlegende Dilemma:
Einerseits muss der Not-Halt genau dort sein, wo Menschen an der Maschine arbeiten, also immer griffbereit und sofort verfügbar. Andererseits ist er gerade dadurch oft exponiert und damit prädestiniert für unbeabsichtigte Betätigungen.
Zusätzlicher Praxisaspekt aus der Produktion:
Es gibt viele Maschinen und Anlagen, bei denen ein ausgelöster Not-Halt erhebliche Folgen haben kann.
- Materialverlust, weil laufende Produktion verworfen wird,
- Zeitverlust durch Wiederanfahren und Anfahrroutinen,
- Produktionsausfall, obwohl die Anlage eigentlich laufen könnte,
- Mechanische Belastung, da ein Not-Halt für Maschine und Material oft eine Stresssituation darstellt,
- Im ungünstigen Fall sogar Schäden an Maschine oder Produkt.
Das bedeutet:
Ein unbeabsichtigter Not-Halt ist nicht nur ärgerlich, sondern kann wirtschaftlich und technisch relevant sein.
Die Entscheidungslogik aus Normen und BG-Empfehlungen:
- Schnelle Betätigung hat oberste
Priorität
Ein Not-Halt muss jederzeit sofort erreichbar sein. Das darf niemals eingeschränkt werden. - Unbeabsichtigte Betätigung bewerten
Ist der Taster so exponiert, dass man ihn realistisch versehentlich auslösen kann? - Folgen betrachten
Welche Auswirkungen hat eine Fehlbetätigung sicherheitstechnisch und betrieblich? Maßnahmenhierarchie einhalten
- Zuerst Anordnung ändern, um ein versehentliches Auslösen zu minimieren (darf nicht zu Lasten der Erreichbarkeit/Verfügbarkeit des Not-Halt-Bedienelementes führen)
- Dann gegebenenfalls versenkt einbauen (darf nicht zu Lasten der Erreichbarkeit/Verfügbarkeit des Not-Halt-Bedienelementes führen)
- Schutzkragen nur als letzte Option
Wichtig:
Der Kragen darf niemals verhindern, dass der Not-Halt mit Handfläche, Faust oder Fingern schnell betätigt werden kann.
Quelle: