Wer bei der PPWR nur an Verpackungshersteller denkt, greift zu kurz. Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle betrifft praktisch jedes Unternehmen, das Produkte verpackt, importiert, vertreibt oder unter eigener Marke in Verkehr bringt. Dazu gehören beispielsweise Maschinenbauer, Lebensmittelhersteller, Online-Händler, Händler mit Eigenmarken und viele produzierende Unternehmen.
Die Europäische Kommission hat nun die ersten offiziellen Leitlinien veröffentlicht. Diese sollen Unternehmen und Behörden dabei helfen, die Anforderungen der Verordnung einheitlich zu verstehen und anzuwenden. Sie behandeln unter anderem die Fragen, was überhaupt als Verpackung gilt, wer als Hersteller oder Importeur verantwortlich ist, welche Anforderungen künftig an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnungen und Wiederverwendung gestellt werden und welche Verpackungen künftig nicht mehr zulässig sein werden.
Für viele Unternehmen dürfte die größte Überraschung sein, dass die PPWR nicht nur die Verpackungsindustrie betrifft. Wer Produkte verkauft oder importiert, wird sich früher oder später mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen müssen.
Die Leitlinien schaffen zwar keine neuen Pflichten, geben aber einen ersten sehr konkreten Einblick, wie die Kommission die neuen Regelungen auslegen möchte. Damit sind sie für viele Unternehmen vermutlich die erste wirklich praxisnahe Orientierung zur PPWR.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202603084