Die Diskussion um die Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ist im europäischen Kontext in eine neue Phase getreten. PFAS sind eine große Gruppe chemischer Verbindungen, die wegen ihrer Beständigkeit in zahlreichen Produkten und Prozessen eingesetzt werden. Gerade in technischen Branchen und der Medizintechnik sind diese Stoffe aufgrund ihrer funktionellen Eigenschaften weit verbreitet, etwa bei Dichtungen, Beschichtungen und in Kunststoffen. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat deshalb einen Beschränkungsvorschlag erarbeitet, der den Einsatz von PFAS im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stark einschränken soll. Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren und den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu stärken. Dieser Vorschlag wurde von Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erstellt und Anfang 2023 der ECHA vorgelegt.
Warum die PFAS-Regulierung für Unternehmen relevant ist
Die vorgeschlagene Beschränkung betrifft nicht nur einzelne PFAS-Verbindungen, sondern die gesamte Stoffgruppe. Das bedeutet: Sämtliche Anwendungen könnten künftig reguliert werden. Viele Produkte, die heute in der Industrie üblich sind, würden ohne Übergangsfristen oder alternative Technologien nicht mehr zulässig sein. Das hätte Konsequenzen für Materialien, Zulieferketten, technische Spezifikationen und Produktzulassungen. Schon die erste Konsultationsrunde der ECHA von März bis September 2023 zeigte: Mehr als 5.600 Rückmeldungen mit über 100.000 Seiten an Informationen verdeutlichen, wie komplex und weitreichend die Materie ist.
Aktuell prüfen zwei Ausschüsse der ECHA den Vorschlag: Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC). Während der RAC bereits seine wissenschaftliche Bewertung abgeschlossen hat, steht beim SEAC-Ausschuss die sozioökonomische Bewertung im Fokus. Beide Bewertungen sind Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Start der zweiten Konsultationsphase im Frühjahr 2026
Für Frühjahr 2026 ist eine weitere, 60-tägige Konsultationsphase geplant, voraussichtlich von März bis Mai. In dieser Phase können Unternehmen, Verbände und Interessengruppen ihre Stellungnahmen zu den sozioökonomischen Aspekten des Vorschlags einreichen. Grundlage dafür ist ein Entwurf, den der SEAC-Ausschuss erarbeitet hat. Dieser soll noch im März 2026 veröffentlicht werden, kurz bevor die Konsultation offiziell startet.
Private und öffentliche Akteure können sich an dieser Konsultation beteiligen. Die ECHA fordert alle Beteiligten auf, sich intensiv vorzubereiten, da die Rückmeldungen für die spätere endgültige Stellungnahme des SEAC-Ausschusses entscheidend sind. Diese Stellungnahme wird unter anderem die Verfügbarkeit alternativer Stoffe, mögliche Übergangsfristen und die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Beschränkung bewerten.
Struktur der Konsultation und praktische Vorbereitung
Die Konsultation erfolgt über das Online-Tool „EU-Survey“ der Europäischen Kommission. Antworten werden direkt in vorgegebene Frage Felder eingetragen. Anlagen oder externe URLs können nicht eingereicht werden – aus Cybersicherheitsgründen ist das im Tool nicht vorgesehen. Unternehmen sollten deshalb ihre Argumentation und Daten gut strukturieren und intern vorbereiten, bevor sie den Fragebogen ausfüllen.
Bereits im Dezember 2025 hat die ECHA einen Leitfaden („Guidance for respondents“) veröffentlicht, der die Fragen der Konsultation erklärt und in dem ein Anhang mit einer detaillierten Kartierung der PFAS-Anwendungsbereiche („detailed mapping of PFAS uses“) enthalten ist. Diese Dokumente sind wertvolle Orientierungsquellen für Unternehmen und sollten bei der Vorbereitung zur Konsultation genutzt werden.
Welche Schritte Unternehmen jetzt gehen sollten
Für Unternehmen bedeutet das: Wer PFAS heute einsetzt, muss den eigenen Einsatz genau analysieren. Es geht um die Frage, welche Anwendungen betroffen sind, ob Alternativen technisch verfügbar und wirtschaftlich tragbar sind und wie Übergangsfristen realistisch anzusetzen sind. Die Rückmeldungen zur Konsultation sollten solche Informationen enthalten, damit der SEAC-Ausschuss eine realistische sozioökonomische Bewertung erstellen kann.
Ein sinnvoller erster Schritt ist die interne Bestandsaufnahme: Welche PFAS-Stoffe sind im Produktportfolio, in Prozessen oder in Zulieferketten enthalten? Welche Alternativen existieren und welche Herausforderungen ergeben sich, wenn auf diese umgestellt würde? Schließlich sollten Unternehmen überlegen, welche Daten und Argumente sie für eine aussagekräftige Rückmeldung zur Konsultation benötigen.
Einladung zum IHK-Webinar
Um Unternehmen bei dieser komplexen Herausforderung zu unterstützen, veranstalten die IHK Schleswig-Holstein und das Forum für Medizintechnik e. V. ein gemeinsames Webinar. In diesem „Kurz informiert“-Format werden die aktuellen Entwicklungen rund um die PFAS-Beschränkung erläutert. Es geht darum, relevante Informationsquellen zu identifizieren und praktische Hinweise zur Teilnahme an der kommenden Konsultation zu geben.
Das Webinar bietet zudem die Möglichkeit, erste Fragen und Herausforderungen aus der Unternehmenspraxis zu diskutieren. Teilnehmende Unternehmen erhalten konkrete Orientierung, welche Themen in der Konsultation relevant sind und wie sie sich strukturiert vorbereiten können.
Zur Veranstaltung und Anmeldung:
Blick nach vorne
Nach Abschluss der Konsultation wird der SEAC-Ausschuss voraussichtlich bis Ende 2026 seine endgültige Stellungnahme verabschieden. Erst dann ist die wissenschaftliche Bewertung vollständig. Anschließend leiten die ECHA-Ausschüsse ihre Ergebnisse an die Europäische Kommission weiter. Dieser nächste politische Schritt wird entscheidend dafür sein, wie eine mögliche PFAS-Beschränkung rechtlich ausgestaltet und umgesetzt wird.
Unternehmen, die sich frühzeitig positionieren und fundierte Beiträge liefern, können so aktiv an diesem Prozess teilhaben und Einfluss auf die Bewertung nehmen.