Rat und Europäisches Parlament haben am 7. Mai 2026 eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung zentraler Vorgaben der KI‑Verordnung erzielt. Ziel ist es, bürokratische Lasten zu reduzieren und die Anwendung der Verordnung besser mit bestehenden sektoralen Regelwerken abzustimmen.
Für Hersteller, Betreiber und Integratoren im Maschinenumfeld ist dabei insbesondere ein Punkt relevant:
Die Anwendung der KI‑Verordnung soll bei Maschinen dort begrenzt werden, wo das bestehende Maschinenrecht – insbesondere die aktuelle Maschinenrichtlinie bzw. die künftige Maschinenverordnung – bereits vergleichbare KI‑bezogene Sicherheitsanforderungen enthält.
Damit soll vermieden werden, dass identische oder sehr ähnliche Anforderungen doppelt geregelt werden – einmal über die KI‑Verordnung und zusätzlich über das Maschinenrecht. KI‑spezifische Sicherheitsaspekte im Maschinenbau sollen vorrangig in der dafür vorgesehenen sektoralen Regulierung abgebildet werden, ergänzt um die KI‑Verordnung, soweit keine Überschneidung besteht.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich nicht um eine Freistellung von Sicherheitsanforderungen.
Maschinen mit KI‑Funktionen müssen weiterhin sicher ausgelegt, risikobeurteilt, dokumentiert und konform in Verkehr gebracht werden. Die Anforderungen werden jedoch stärker in die passende regulatorische Struktur eingebettet, anstatt parallel und redundant zu wirken.
Für Unternehmen im Maschinenbau bedeutet das konkret:
- Prüfen Sie frühzeitig, ob eingesetzte KI‑Funktionen sicherheitsrelevant sind.
- Bewerten Sie, ob diese Funktionen Einfluss auf Steuerungen, Schutzmaßnahmen oder die Risikobeurteilung haben.
- Stellen Sie sicher, dass KI‑bezogene Aspekte nachvollziehbar und konsistent in der technischen Dokumentation berücksichtigt werden.
Die politische Einigung muss noch formal durch Rat und Europäisches Parlament bestätigt werden.
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Europäisches Parlament: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260427IPR42011/ai-act-deal-on-simplification-measures-ban-on-nudifier-apps