Wesentliche Veränderung einer Maschine
Prüfen Sie Ihren Umbau in 6 Fragen
Sie wollen eine Maschine umbauen, nachrüsten oder anders einsetzen? Mit unserem kostenlosen Check finden Sie in wenigen Minuten heraus, ob daraus eine wesentliche Veränderung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird. Am Ende erhalten Sie Ihre Einschätzung als PDF für Ihre Dokumentation.
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Der Check zur wesentlichen Veränderung
Was ist eine wesentliche Veränderung einer Maschine?
Eine wesentliche Veränderung ist eine physische oder digitale Änderung an einer Maschine nach dem Inverkehrbringen, die der Hersteller nicht vorgesehen hat. Sie liegt vor, wenn die Änderung ein neues Risiko schafft oder ein bestehendes erhöht und dadurch zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig werden. So steht es in Artikel 3 Nummer 16 der Maschinenverordnung.
Entscheidend sind zwei Fälle. Entweder müssen neue Schutzeinrichtungen eingebunden werden, für die das bestehende Sicherheitssteuerungssystem angepasst werden muss. Oder es sind zusätzliche Maßnahmen für die Stabilität oder Tragfähigkeit der Maschine erforderlich.
Typische Auslöser
- Leistungserhöhung oder höhere Geschwindigkeit
- Neue Funktionen oder erweiterte Funktionen
- Geändertes Sicherheitskonzept oder neue Steuerungssoftware
- Andere Nutzergruppen oder eine andere bestimmungsgemäße Verwendung
- Austausch der Hardware für sicherheitsrelevante Signale
Rechtslage: Maschinenverordnung ab 20. Januar 2027
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht und gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in allen EU-Staaten. Sie löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die bis zum 19. Januar 2027 gilt. Eine Phase, in der beide Regelwerke wahlweise angewendet werden können, gibt es nicht.
Neu ist, dass die Verordnung die wesentliche Veränderung erstmals selbst definiert. Bisher war dazu in Deutschland vor allem das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales maßgeblich. Unser Check folgt der Logik der neuen Verordnung, damit Ihre Bewertung auch nach dem Stichtag trägt.
Was eine wesentliche Veränderung für Sie bedeutet
Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt nach Artikel 18 der Maschinenverordnung als Hersteller. Das gilt auch für Betreiber, die ihre eigene Maschine umbauen. Die Herstellerpflichten gelten für den veränderten Teil der Maschine und, wenn die Veränderung die Sicherheit der ganzen Maschine berührt, für die gesamte Maschine.
Ihre Pflichten als Hersteller
- Risikobeurteilung der veränderten Maschine
- Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Technische Dokumentation und Betriebsanleitung
- Konformitätsbewertungsverfahren
- EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Liegt keine wesentliche Veränderung vor, dokumentieren Sie Ihre Bewertung und aktualisieren die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.
Häufige Fragen zur wesentlichen Veränderung
Ja. Jede Änderung wird für sich bewertet. Mehrere kleine Änderungen können zusammen aber ebenfalls zu einer wesentlichen Veränderung führen, deshalb lohnt sich der Blick auf das Gesamtbild.
Ja, die Maschinenverordnung erfasst ausdrücklich auch digitale Veränderungen. Beeinflusst ein Update Sicherheitsfunktionen, sollten Sie es wie einen Umbau bewerten.
Wenn Sie eine Maschine wesentlich verändern, ja. Sie übernehmen dann die Herstellerpflichten bis hin zu Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.
Bis zum 19. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, in Deutschland ergänzt durch das Interpretationspapier des BMAS. Ab dem 20. Januar 2027 gilt ausschließlich die Maschinenverordnung.
Nein. Der Check gibt Ihnen eine erste Orientierung. Für die verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls unterstützen wir Sie gerne.
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