Die aktuell geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umfasst die einheitlichen Anforderungen an Maschinen für den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Hauptziele der Maschinenrichtlinie sind unter anderem ein einheitliches Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie eine Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes. Nun ändert sich erstmalig der Rechtsakt der Maschinenrichtlinie zu einer Maschinenverordnung.
Die neue Maschinenverordnung wurde am 22.05.2023 vom Europäischen Rat angenommen. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament der Verordnung über Maschinen zugestimmt.
Änderung des Rechtsakts
Da die Maschinenrichtlinie die oben genannten Hauptziele nicht ausreichend erfüllt, wurde beschlossen, den Rechtsakt von einer Richtlinie in eine Verordnung zu ändern. Die Verordnung muss nicht, wie bisher die Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt werden, sondern hat direkte Gesetzeskraft in den einzelnen Mitgliedstaaten. Bei einer Verordnung sind daher keine Abweichungen bei den Umsetzungen der Maschinenrichtlinie in nationales Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten mehr zu erwarten.
Durch die Änderung des Rechtsaktes war es von Bedeutung, dass die Verordnung über Maschinen auf Europäischer Ebene angenommen wird. Zusammen prüfen der Europäische Rat und das EUParlament Vorschläge für neue Rechtsvorschriften und nehmen diese gegebenenfalls an. So auch im Fall der neuen Maschinenverordnung. Der Europäische Rat vertritt dabei die Regierungen der Mitgliedstaaten, während das EU-Parlament die Bürger und Bürgerinnen vertritt.
Wie geht es weiter
Die Maschinenverordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zwanzig Tage nach der Veröffentlichung tritt die Maschinenverordnung mit einer Übergangsfrist von 42 Monaten in Kraft. In diesen 42 Monaten sind sowohl Maschinenverordnung als auch Maschinenrichtlinie rechtskräftig.
Diese Frist ermöglicht den beteiligten Akteuren, sich an die Maschinenverordnung anzupassen und sich auf diese einzustellen. Nach Ablauf der Übergangfrist verliert die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ihre Gültigkeit und die Maschinenverordnung hat alleinige Rechtskraft.
Sollte Sie Fragen zur neuen Maschinenverordnung haben dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Verfasserin dieses Blogartikels ist Jacqueline Ebeling (Team Maschinensicherheit).
Quellen:
- https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/05/22/new-rules-for-machinery-council-gives-its-final-approval/
- http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/dokumente/EU-MPR/2023-05-10_EU-Maschinenverordnung-RAT-Parlament_PE-CONS-6-23_de.pdf
- Bachelor-Thesis Jacqueline Ebeling, Technische Hochschule (2023)