Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird zur Maschinenverordnung
Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird zur Maschinenverordnung

 

Start der Änderungen

  • Die Wandlung der Maschinenrichtlinie (MRL) zur Maschinenverordnung ist Teil des Arbeitsprogramms 2020 der Kommission mit dem Thema: „Ein Europa, dass fit ist für dasdas digitale Zeitalter“.
  • Während der REFIT-Evaluierung der Richtlinie bestätigten alle interessierten Parteien, dass es sich um einen wesentlichen Bestandteil der Gesetzgebung handelt, obwohl sie die Notwendigkeit zur Verbesserung, Vereinfachung und Anpassung der Maschinenrichtline (MRL) an die Bedürfnisse des Marktes sehen.
  • Ein Report „on the safety and liability implications of Artificial Intelligence, the Internet of Things and robotics“ kam zu dem Schluss, dass die aktuelle Produktsicherheitsgesetzgebung eine Reihe von Lücken enthält die behoben werden müssen. Eine dieser Lücken in der Produktsicherheitsgesetzgebung ist die MRL.

 

Gründe und Ziele des Vorschlags

  • Problem 1: Die MD deckt neue Risiken, die aus aufkommenden Technologien entstehen, nicht ausreichend ab. (Kollaborative Roboter, vernetzte Maschinen, Software-Updates nach dem Inverkehrbringen, autonome Maschinen)
    • Erweiterung des Anhangs I: Maschinenprodukte mit hohem Risiko (Anhang IV in der MRL) mit:

[…]

    1. Software, die Sicherheitsfunktionen gewährleistet, einschließlich KI-Systeme.
    2. Maschinen, in die KI-Systeme eingebettet sind, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.

 

  • Problem 2: In Bezug auf die in der Richtlinie festgelegten Definitionen hat die Definition von „unvollständigen Maschinen“ eine Reihe von Bedenken aufgeworfen, die sich insbesondere auf die Abgrenzung zur Definition von „Maschinen“ bezogen; die Definition von „Maschinen“ wurde präzisiert.
  • Problem 3: Ein weiteres Problem ist, dass die aktuelle Liste der Hochrisikomaschinen in Anhang I vor 15 Jahren erstellt wurde und sich der Markt seitdem stark weiterentwickelt hat. Es ist notwendig, Maschinen, die nicht mehr als risikoreich gelten, zu entfernen und/oder neue einzuführen.
  • Problem 4: Finanzielle und ökologische Belastungen durch eine umfangreiche papierbasierte Dokumentation. Vereinfachung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für Unternehmen durch Zulassung digitaler Formate für die Dokumentation für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
  • Problem 5: Unstimmigkeiten mit anderen Rechtsvorschriften der Union zur Produktsicherheit. Die fehlende Anpassung von MRL an den New Legislative Framework führt zu Widersprüchen mit anderen EU-Produktvorschriften. (New Legislative Framework = Der „New Approach“ von 1985, modernisiert und ergänzt durch den „New Legislative Framework“ in 2008 bildet den Ordnungsrahmen für die Europäische Produktregulierung. Dabei beschränkt sich die EU-Gesetzgebung bei den Vorgaben an ein Produkt auf die Festlegung der grundlegenden Anforderungen. Die technische Konkretisierung erfolgt durch harmonisierte Normen.)
  • Problem 6: Änderung der Form (Richtlinie zu Verordnung)
    • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zur EU-Maschinenverordnung
    • Die Tatsache, dass es sich bei der aktuellen Maschinengesetzgebung um eine Richtlinie handelt, die es den Mitgliedstaaten überlässt, mit welchen Mitteln sie die gesetzgeberischen Ziele erreichen, hat zu unterschiedlichen Auslegungen der Bestimmungen der Maschinenrichtlinie geführt, was zu Rechtsunsicherheit und mangelnder Kohärenz im gesamten Binnenmarkt geführt hat. Außerdem kam es in einigen Mitgliedstaaten zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie.
    • Diese neue Maschinenverordnung wird sicherstellen, dass die neue Generation von Maschinen die Sicherheit der Benutzer und Verbraucher gewährleistet und Innovationen fördert.
    • Während sich die KI-Verordnung mit den Sicherheitsrisiken von KI-Systemen befassen wird, wird die neue Maschinenverordnung die sichere Integration des KI-Systems in die Gesamtmaschine gewährleisten.
    • Die neue Maschinenverordnung wird auf die Bedürfnisse des Marktes eingehen, indem sie mehr Rechtsklarheit in die derzeitigen Bestimmungen bringt.

 

Was kommt als nächstes:

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen die Vorschläge der Kommission für ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz und für Maschinenprodukte im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren annehmen.

 

Wer kann helfen?

Um frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereitet zu sein, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie sehr gerne.

 

Quellen

Pressemitteilung: „Europe fit for the Digital Age: Commission proposes new rules and actions for excellence and trust in Artificial Intelligence“ Brüssel, 21 April 2021

Verordnungsvorschlag: „Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Maschinenprodukte“ Brüssel, 21.04.2021

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