Gesamtheit von Maschinen
Gesamtheit von Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der Europäischen Union. Sie beschreibt auch, was als Maschine zu betrachten ist. Demnach ist alles als Maschine zu betrachten, was ein Antriebssystem hat, welches über die unmittelbar eingesetzte menschliche oder tierische eingesetzte Kraft hinausgeht und von dessen Teilen sich mindestens eines bewegen kann. Dabei wird nicht unterschieden, aus welchen Teilen eine Maschine zusammengebaut ist, das bedeutet, als Maschine ist sowohl das Förderband, zusammengesetzt aus dem Gestell, dem Fördergurt und dem elektrischen Antrieb, wie auch die Abfüllung, kombiniert durch eine Verkettung aus Depalettierer, Abfüller und mehreren Förderern, sowie eine ganze Verfahrenstechnische Anlage, inklusive aller Druckbehälter, als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie zu betrachten.

Bei einer Maschine, die aus mehreren steuerungstechnisch verknüpften Einzelmaschinen oder unvollständigen Maschinen besteht, handelt es sich dann um eine Gesamtheit von Maschinen. Ausschlaggebend ist, dass die Teile der Maschine sicherheitstechnisch oder produktionstechnisch miteinander verknüpft sind und damit als Gesamtheit zusammen funktionieren. Um welches zu verarbeitendes Produkt es sich handelt ist nicht relevant. Egal, ob Schrauben hergestellt oder Fluide abgefüllt werden. Sobald ein Teil die Definition einer Maschine oder Gesamtheit von Maschinen erfüllt, muss die Maschinenrichtlinie Anwendung finden. Darüber hinaus können weitere Richtlinien herangezogen werden um spezielle Gefährdungen abzudecken. Sind druckführende Baugruppen integriert, ist die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU heranzuziehen, bei Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen ist die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU heranzuziehen. Diese Richtlinien gelten dann über die Maschinenrichtlinie hinaus, was nicht bedeutet, dass die Maschinenrichtlinie nicht mehr anzuwenden ist.

Erläuterungen:

Produktionstechnischer Zusammenhang: Maschinen arbeiten zusammen, um gemeinsam ein Produkt herzustellen. Dabei werden sie durch eine gemeinsame Steuerung koordiniert.

Sicherheitstechnischer Zusammenhang: Eine Aktion an einer Stelle der Maschine führt zu einer Gefährdung an anderer Stelle. Dies gilt für alle Lebensphasen der Maschine. Im Einricht-, Wartungs- und Normalbetrieb muss die Gesamtheit von Maschinen und alle Schnittstellen sicherheitstechnisch betrachtet werden.

Verfasser dieses Blogartikels ist Kai Breitschwerdt (Maschinensicherheit)

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