FROHE WEIHNACHTEN, GESUNDHEIT UND EINEN GUTEN RUTSCH! 
FROHE WEIHNACHTEN, GESUNDHEIT UND EINEN GUTEN RUTSCH! 

Liebe Kunden, Lieferanten, Freunde und Bekannte,  

das Jahr neigt sich dem Ende zu und so schauen wir auf ein weiteres Jahr voller Herausforderungen, Ungewissheiten aber auch Chancen und Erfolge zurück.

Wir erwarten das kommende Jahr mit Spannung und Neugier und freuen uns weiterhin auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 

In diesem Jahr haben wir uns entschlossen, unser Weihnachtsgeschenk in Form einer Spende dem Verein S.O.S. LÜBECK E.V. zukommen zu lassen. Der Verein betreibt in Lübeck nun im 30sten Jahr die Begegnungsstätte Café W.u.T. (Warm und Trocken) und kann in diesen Zeiten jegliche Unterstützung gut gebrauchen. 

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und gesundes neues Jahr. 

Markus Kemm & Alexander Geist

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Zusammenfassung für den Blogartikel:

Die Verordnung (EU) 2023/607 bringt neue Fristen für die Verlängerung der Übergangsbestimmungen für bestimmte Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika, gültig ab dem 20. März 2023. Diese Änderung ermöglicht es, Produkte unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Beibehaltung der Konformität gemäß MDD/AIMDD bzw. IVDD und der Implementierung eines QMS bis zum 26. Mai 2024, weiterhin in Verkehr zu bringen. Die Antragsstellung auf Konformitätsbewertung muss bis spätestens zum 26. Mai 2024 erfolgen, was eine sorgfältige Planung und vorbereitete Dokumentation erfordert. Die EU-Kommission bietet einen Leitfaden zur Unterstützung. Eine frühzeitige Aktion ist entscheidend, um von dieser Verlängerung zu profitieren.

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