Die Preisdifferenz zwischen einer Maschine „Made in China“ gegenüber einer vergleichbaren Maschine „Made in Germany“ ist sehr verlockend. Manchmal kosten Maschinen aus China sogar nur einen Bruchteil. Plattformen wie Alibaba machen es den potenziellen Kunden sehr leicht, mit den chinesischen Herstellern in Kontakt zu treten. Es stellt sich die Frage, ob man diese eigentlich ohne Weiteres in Deutschland legal betreiben darf.
Verunsicherte Kunden melden sich bei uns und sagen „Die Maschine, die ich mir in China bestellt habe, hat doch eine CE-Kennzeichnung und die Dokumentation sieht plausibel aus – dann habe ich doch eigentlich meinen Teil getan, oder?“ Dem ist leider nicht so. Nicht erst mit dem Anwenden der EU-Maschinenverordnung (2023/1230/EU (Artikel 13)) gibt es Pflichten für den Importeur einer Maschine in die EU. Diese sollten unbedingt beachtet werden, um im Nachhinein Ärger und Kosten zu vermeiden. Ein blindes Vertrauen auf den chinesischen Hersteller reicht hierbei nicht aus.
- Der Importeur muss gewährleisten, dass ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde. Dies schließt eine vom Hersteller unterschriebene CE-Konformitätserklärung ein. Viele chinesische Hersteller legen sogenannte „CE-Zertifikate“ vor. Dies sind keine Konformitätserklärungen und werden von den Behörden erfahrungsgemäß nicht akzeptiert und sollten den Importeur stutzig machen.
- Sollte der Importeur nach dem Inverkehrbringen der Maschine feststellen oder auch nur den Verdacht haben, dass die Maschine nicht CE-konform ist, müssen unverzüglich Korrekturmaßnahmen vorgenommen werden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland sowie der Hersteller sind unverzüglich über die Änderungen zu informieren.
- Der Importeur muss seinen Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten mindestens in der technischen Dokumentation angeben.
- Es muss eine normkonforme Betriebsanleitung in deutscher Sprache bzw. der Sprache des Betreiberlands vorliegen, bevor die Maschine in Verkehr gebracht wird.
- Der Importeur ist verpflichtet, Beschwerden und bekannte Sicherheitsrisiken zu der Maschine zu sammeln, ist verantwortlich für den Rückruf der Maschinen und muss die Ergebnisse an den Hersteller melden.
- Der Importeur muss der Marktüberwachungsbehörde auf Verlangen die gesamte technische Dokumentation der Maschine zur Verfügung stellen können. Dies stellt meist die größte Herausforderung für den Importeur dar.
Man sieht, der Import von Maschinen aus dem Nicht-EU-Ausland ist nicht trivial und bedarf vieler und intensiver Abstimmungen mit dem Hersteller, um später Reibungsverluste mit dem Zoll oder der Marktüberwachungsbehörde zu vermeiden. Das vermeintliche Schnäppchen kann schnell zur Kostenfalle werden, wenn man es vorher nicht ordentlich plant. Im schlimmsten Falle kommt es jedoch mit einer solchen Maschine zu einem Unfall, es entsteht ein Körperschaden und man gerät in den Bereich der Fahrlässigkeit.
Wenn Sie Unterstützung bei dem Import von Maschinen aus dem außereuropäischen Ausland benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kann man Maschinen aus China ohne Weiteres in Deutschland betreiben?