Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt
Beabsichtigte Verlängerung der Anwendbarkeit der CE-Kennzeichnung auf dem Britischen Markt

Am 01.08.2023 gab die britische Regierung bekannt, dass sie beabsichtigt, die verpflichtende Anwendung der UKCA-Kennzeichnung ab dem 01.01.2025 für 18 Produktgruppen auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Es dürfen somit weiterhin Produkte mit einer ausschließlichen CE-Kennzeichnung in Großbritannien auf den Markt gebracht werden. Diese Regelung würde England, Wales und Schottland betreffen.

Folgende 18 Produktgruppen wären von der Aussetzung betroffen:

      • Aerosole

      • Aufzüge

      • Druckgeräte

      • Einfache Druckbehälter

      • Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)

      • Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

      • Flaschen als Messbehältnis

      • Funkanlagen

      • Gasverbrauchseinrichtungen

      • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

      • Lärmemissionen in die Umwelt

      • Maschinen

      • Messgeräte

      • Nichtselbsttätige Waagen

      • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

      • Pyrotechnische Gegenstände

      • Spielzeug

      • Sportboote

    Solange die Aussetzung der Anwendungspflicht nicht rechtskräftig beschlossen ist, haben die bisherigen Übergangsfristen weiterhin Bestand.

     

    Ausgenommen von dieser Regelung und somit weiter UKCA-Kennzeichnungspflichtig sollen bleiben:

        • Bauprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2025)

        • Medizinprodukte (Übergangsfrist: 30.06.2030 bei MDR-/IVDR-Zulassung)

        • Ortsbewegliche Druckgeräte

        • Schienenfahrzeuge

        • Schiffsausrüstung

        • Seilbahnen

        • Umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

        • Unbemannte Luftfahrtsysteme

       

      Sobald es neue Informationen zur Verlängerung von Übergangsfristen beim UKCA gibt, informieren wir von CRC sie gerne darüber.

      Wir freuen uns auf IhreKontaktaufnahme. 

       

      Verfasser dieses Blogartikels ist Martin Mölau (Maschinensicherheit)

      Quelle: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking (Abgerufen 01.08.2023)

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